Betreuungsverein
Volljährigen Frauen und Männern, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr alleine erledigen können, wird durch das Amtsgericht eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt.
Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, die Interessen und Wünsche eines Menschen zu vertreten, wenn dieser sie selbst nicht (mehr) wahrnehmen kann. Die rechtliche Betreuung kann sich auf Vermögensfragen, gesundheitliche Entscheidungen oder Behördenangelegenheiten beziehen. Die rechtliche Betreuung wurde 1992 reformiert und ersetzt die bis dahin geltende Vormundschaft für Volljährige.
Eine Betreuerin / ein Betreuer nimmt die zu betreuende Person mit ihren Wünschen und Lebensvorstellungen wahr und unterstützt sie in ihrer selbstbestimmten Lebensführung, soweit dies möglich ist. Deshalb ist der persönliche Kontakt im Rahmen der rechtlichen Betreuung besonders wichtig.
Der SkF betreut Menschen, die aufgrund von geistigen und körperlichen Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder seelischen Behinderungen auf eine rechtliche Betreuung angewiesen sind.
Wir bieten
- Führung gesetzlicher Betreuungen
- Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern
- offene Sprechstunde zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung an jedem ersten und dritten Dienstag im Monat, 13:00 bis 15:30 Uhr
In unserer Arbeit legen wir Wert auf eine gemeindenahe und individuelle Betreuung in enger Zusammenarbeit mit örtlichen sozialen Diensten und Einrichtungen.
Ehrenamtliche BetreuUNG
Eine ehrenamtliche Betreuung ist eine rechtliche Betreuung außerhalb einer Berufstätigkeit. Sie ist ein grundsätzlich unentgeltlich. Vielfach werden Betreuungen übernommen für Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen. Teilweise übernehmen Menschen diesen Dienst für Personen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten. Rund 70 Prozent aller Betreuungen werden von Ehrenamtlichen geführt.
Wenn Sie ein Mensch sind, der
- auf andere Menschen zugehen kann und sie als Persönlichkeit ernst nimmt
- bereit ist, ihm mit Einfühlungsvermögen, Offenheit und Toleranz zu begegnen
- seine Lebenserfahrungen und sein Wissen sinnvoll einsetzen möchte
- Mut zur Verantwortung hat und sich sozial engagieren möchte
dann finden Sie in der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung eine interessante und vielfältige Aufgabe.
Alle Termine des Betreuungsvereins für das zweite Halbjahr 2024 finden Sie in einer Übersicht im Download-Bereich.
Downloads
Auf der Homepage des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es weitere Informationen zur Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, Vordrucke und Informationen zum Vermögensverzeichnis und zur Rechnungslegung, sowie online ausfüllbare Berichte, ein Hinweisblatt zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und weitere nützliche Informationen.