Spende

Für unsere zahlreichen sozialen Aufgaben benötigen wir Ihre "Hilfe für das Helfen". 

Um wirksam helfen zu können, benötigt der Sozialdienst katholischer Frauen in vielen Arbeitsbereichen Spenden. Die Beratungsdienste und die Einrichtungen werden im Wesentlichen über Zuschüsse und Entgelte finanziert.

Aber die direkte Unterstützung - beispielsweise von Familien in Not, die Einrichtung "Der Mittagstreff" und die Organisation der Recklinghäuser Tafel - ist nur mit Spendengeldern möglich. Soziale, zeitlich begrenzte Projekte können wir nur mit Ihrer finanziellen Unterstützung durchführen.

  • Ihre Spendensammlung Steht bei Ihnen ein runder Geburtstag, ein Jubiläum, eine Hochzeit oder ein Straßenfest ins Haus? Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie dies zum Anlass nehmen, für eins unserer Projekte Spenden zu sammeln! Gerne suchen wir mit Ihnen zusammen ein passendes Projekt aus.

  • regelmäßig spenden Hellfen können Sie auch durch ein Spenden-Abo. Nutzen Sie dazu das Formular.

    Mit wenig Aufwand können Sie ein Spenden-Abo auch über Paypal abschließen. Nutzen Sie dazu den Link unten auf dieser Seite.

  • Zeit spenden Helfen ist natürlich auch durch die Tat in vielen Arbeitsfeldern möglich. Rund 370 Menschen arbeiten freiwillig und unentgeltlich in Diensten und Einrichtungen des Sozialdienstes katholischer Frauen Recklinghausen e.V. mit.

Spendenkonto

Sozialdienst katholischer Frauen Recklinghausen e.V. 

Commerzbank AG Recklinghausen
IBAN: DE77 4264 0048 0528 7545 01
BIC: COBADEFFXXX

Auch über PayPal können Sie an uns spenden!

Über Paypal können Sie auch ganz einfach ein Spendenabo einrichten. Sie bestimmen Betrag und Rhythmus. Zudem können Sie auch direkt über Ihre Kreditkarte spenden. Ob Einzelspende oder Spendenabo - klicken Sie dazu einfach hier:

Der Sozialdienst katholischer Frauen Recklinghausen e. V. ist als gemeinnützig vom Finanzamt Recklinghausen anerkannt. Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Gerne übersenden wir Ihnen eine entsprechende Spendenquittung. Für den Nachweis bzw. Spendennachweis genügt der Zahlungsbeleg der Post oder eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung den Betrag von 200 Euro nicht übersteigt. 

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