25.10.2017
BGH-Urteil verunsichert Bürger
SkF informiert: So konkret müssen Patientenverfügung formuliert sein
Recklinghausen. Mit einem Handstreich hat der Bundesgerichtshof 2016 sehr viele Patientenverfügung für ungültig erklärt. Der Wirbel war groß, die Verunsicherung hält bis heute an. Das merkt Simona Karzelek, Vorsorge-Expertin beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Recklinghausen e.V. Viele Bürger fragen sie um Rat. Eine Infoveranstaltung am Dienstag, 7. November, um 16 Uhr im Katholischen Zentrum, Kemnastraße 7, fasst zusammen, was ein Patientenverfügung rechtssicher macht und was zu einer Vorsorgevollmacht gehört.
In einer Vorsorgevollmacht wird eine Person festgelegt, die die Angelegenheiten des Lebens wie Gesundheits- und Vermögensfragen regeln darf, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. In der Patientenverfügung kann jeder für sich bestimmen, was Ärzte und medizinisches Personal tun dürfen und was nicht, wenn man selbst seinen Willen nicht mehr äußern kann. Die Infoveranstaltung geht auf beide Dokumente ein.
Der Bundesgerichtshof fordert für die Patientenverfügung präzise Formulierungen ein. Einer ärztlichen Maßnahme in einer konkreten Behandlungssituation wird zugestimmt oder sie wird abgelehnt. Im Sterbeprozess keine Apparatemedizin mehr zu wollen, wäre zu ungenau. „Apparate kann alles Mögliche bedeuten, zum Beispiel Beatmung oder künstliche Ernährung“, erklärt Simona Karzelek.
Wer sich für sich jederzeit eine medizinische Behandlung einfordert, sollte dies in Worte fassen. „Dann würde ich zum Beispiel reinschreiben, dass ich schon immer lebenslustig bin und mir es wichtig ist, so lange wie möglich zu leben.“ Dies wäre für Palliativmediziner ein Hinweis darauf, dass man auch bei einer lebensverkürzenden Erkrankung künstlich ernährt werden möchte.
Unter Umständen muss eine bereits abgefasste Patientenverfügung trotz vager Passagen nicht neu aufgesetzt werden. Die SkF-Sozialarbeiterin erklärt: „Die Patientenverfügung ist weiterhin gültig, wenn es eine Auslegungshilfe gibt wie zum Beispiel die Erläuterung der eigenen Wertvorstellungen oder der ethisch-religiöse Überzeugung.“ Solche Dokumente können der Patientenverfügung angehängt werden.
Thema der zweistündigen Infoveranstaltung wird auch die Vorsorgevollmacht sein. „Die ist aber weniger problematisch“, stellt Simona Karzelek fest, „da es hier sehr gute Formulare gibt.“ Die Fachfrau beantwortet Fragen nach ihren beiden Kurzreferaten. Für persönliche Gespräche können Termine vereinbart werden.
INFO: Infoveranstaltung „Vorsorge“, Dienstag, 7. November, 16 Uhr, Katholisches Zentrum, 2. OG, Kemnastraße 7; Anmeldung erforderlich unter Tel. 02361/4 85 98-0, Eintritt frei.
Quelle: Pressemitteilung SkF Recklinghausen