12.03.2019
Genitalverstümmelung ist Menschenrechtsverletzung!
Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März weist der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) als Träger von Beratungsstellen und Einrichtungen für Opfer von Gewalt auf die Situation von beschnittenen Frauen und Mädchen hin, deren Genitalien verstümmelt wurden oder die davon bedroht sind.
Weibliche Genitalverstümmelung (auch Female Genital Mutilation – FGM) wird laut UNICEF in 30 Ländern durchgeführt – vornehmlich in Afrika und im Nahen Osten sowie in Asien und Südamerika. Aber auch in Deutschland besteht, trotz eines Verbotes, das Risiko für Mädchen, heimlich an ihren Genitalien beschnitten zu werden. Laut der 2017 veröffentlichten INTEGRA-Studie „Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland“ wird die Zahl betroffener Frauen in Deutschland auf mindestens 47.000 geschätzt.
Die geschätzte Zahl der von FGM bedrohten Mädchen in Deutschland unter 18 Jahren variiert zwischen 1.560 und 5.690. FGM wird in den meisten Ländern als schwere Menschenrechtsverletzung rechtlich verurteilt. Die Große Koalition im Deutschen Bundestag hat bekräftigt, in dieser Legislaturperiode verstärkte Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung zu ergreifen.
Dies unterstützt der SkF nachdrücklich. Dr. Anke Klaus, Bundesvorsitzende des SkF: „In unseren Beratungsstellen erleben wir immer wieder, welche gravierenden Folgen weibliche Genitalbeschneidung für die Frauen und Mädchen hat – sowohl physisch als auch psychisch. Die Würde und die Unversehrtheit aller Frauen müssen geschützt werden.“