15.06.2020
Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder haben ein Recht auf Hilfe und Unterstützung
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) unterstützt die Initiative von Bundesministerin Dr. Giffey zum Rechtsanspruch auf Hilfe für Betroffene häuslicher Gewalt.
Im Nachgang des 4. Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ positionierte sich Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey in der vergangenen Wioche eindeutig zum rechtssicheren Ausbau des Hilfesystems im Gewaltschutz. Seit Jahren fordert der SkF die Einführung eines verbindlichen Rechtsanspruches auf Schutz und Beratung nach häuslicher Gewalt.
„Es darf nicht sein, dass diese wichtige - und manchmal lebensrettende - Hilfe eine freiwillige Leistung bleibt und nicht flächendeckend in allen Regionen Deutschlands zur Verfügung steht“, erläutert Hildegard Eckert, SkF-Bundesvorsitzende. Ein Rechtsanspruch würde von Gewalt betroffenen Menschen jederzeit zusichern, dass sie von einem professionellen Hilfesystem aufgefangen und unterstützt werden.
Der SkF als Träger von Frauenhäusern sowie Beratungs- und Interventionsstellen fordert daher die Bundesregierung auf, den Rechtsanspruch noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. „Damit würde sich für viele von Gewalt betroffene Menschen endlich eine beschämende Lücke schließen“, betont SkF-Bundesvorsitzende Eckert.