02.11.2020
Adoptionshilfe-Gesetz muss endlich kommen
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) kritisiert, dass das von den Fachkräften grundsätzlich begrüßte Adoptionshilfe-Gesetz noch immer nicht in Kraft getreten ist. „Es muss nun endlich eine Lösung für den strittigen Einzelpunkt der Beratungspflicht für lesbische Paare, in deren Ehe ein Kind geboren wird, vereinbart werden“, fordert SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert.
Der Bundesrat hatte im Juli seine Zustimmung zum vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei der Adoption („Adoptionshilfe-Gesetz“) versagt und auch darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Kernpunkt der Nichtzustimmung war die vorgesehene verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption für alle Familien, worunter auch miteinander verheiratete Frauen fallen, in deren Ehe ein Kind geboren wird.
„Das Adoptionshilfe-Gesetz ist ein gutes und wichtiges Gesetz, das die Rechte und Interessen des Kindes, der abgebenden Elternteile/Mütter sowie der Adoptiveltern durch umfängliche Beratung und Begleitung vor, während und nach einer Adoption stärken kann. Auch untersagt es klar die unbegleitete Auslandsadoption“, erläutert Eckert und betont sodann: „Es ist außerordentlich bedauerlich, dass sich die politische Debatte auf die Situation einer Familienform verengt hat, wenngleich die Perspektiven von lesbischen Ehepaaren im Einzelfall auch gleichstellungspolitisch nachvollziehbar ist.“
Eckert stellt abschließend unmissverständlich fest: „Zwar fehlen für die freien Träger angesichts des erheblichen Mehraufwandes, den das Gesetz mit sich bringen wird, nach wie vor finanzielle Förderungsoptionen, aber wir fordern, dass dieses Gesetz endlich in Kraft tritt. Die Fachkräfte in den Adoptionsvermittlungsstellen brauchen Planungssicherheit für die konzeptionelle Verfestigung und Erweiterung ihrer fachlichen Arbeit, um alle an einer Adoption Beteiligten weiterhin qualitativ gut begleiten und beraten zu können.“