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11.05.2021

SkF fordert konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention

Der SkF mahnt, dass das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umgesetzt werden muss.

Anlass ist der zehnte Jahrestag der sogenannten "Istanbul-Konvention", die Deutschland am 11. Mai 2011 unterzeichnet hat.

So ist die Einführung einer bundesgesetzlichen Regelung für die Finanzierung und bedarfsgerechte Ausgestaltung von Schutzunterkünften wie Frauenhäusern zwingend erforderlich. Zudem müssen der flächendeckende Ausbau spezialisierter Beratungsstellen und die stärkere Berücksichtigung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei Umgang mit Kindern sowie spezifische Unterstützungsangebote für Kinder dringend vorangetrieben werden.

"Wir brauchen mehr Tempo beim Gewaltschutz für Frauen und müssen Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt ein klares Signal geben. Die vorgesehene staatliche Koordinierungsstelle für politische Maßnahmen und eine unabhängige Berichterstattungsstelle müssen endlich eingerichtet werden“, fordert die Bundesvorsitzende des SkF, Hildegard Eckert, in einer Pressemitteilung des SkF-Gesamtvereins.

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