02.08.2021
Betreuungsverein startet Programm fürs zweite Halbjahr
Auch im zweiten Halbjahr bietet der Betreuungsverein im Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Recklinghausen e.V. wieder einige kostenlose Veranstaltungen für ehrenamtliche rechtliche Betreuende an.
Wie bereits in den ersten sechs Monaten richtet der SkF-Fachbereich Gesetzliche Betreuung eine Offene Sprechstunde für Menschen aus, die ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung übernommen haben. In der Beratung an jedem ersten und dritten Dienstag im Monat von 13 bis 15 Uhr werden alle Fragen zur rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beantwortet. Sollten Fragen offen bleiben, kann eine individuelle Beratung vereinbart werden. Die nächsten Termine der Offenen Sprechstunden (Anmeldung nicht erforderlich): 17. August, 7. September, 21. September, immer in der Geschäftsstelle des SkF, Kemnastraße 7, 2. Etage.
Am Dienstag, 14. September, 16 Uhr, findet dann eine Schulung für neu bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer statt. Unter dem Titel "Einführung in das Betreuungsrecht" werden bedeutende Rechtsgrundlagen, die Rechte und Pflichten und die Besonderheiten des Betreuungsalltags beleuchtet.
Bereits am Dienstag, 31. August, 15.30 Uhr, haben ehrenamtlich Betreuende die Möglichkeit, sich untereinander über Fragen, Probleme und Lösungen im Betreuungsalltag auszutauschen.
Wer zu diesen regelmäßig stattfindenden Terminen verlässlich per Post eingeladen werden möchte, meldet sich beim SkF und lässt sich dort in eine Datenbank eintragen.
Für diese beiden Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich unter Tel. 02361/ 48 59 80. Wie die Offene Sprechstunde finden auch sie voraussichtlich in der SkF-Geschäftsstelle an der Kemnastraße 7 statt. Die an diesen Terminen geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Sollten Präsenztermine nicht möglich sein, werden die Informationen auf anderen Wegen weitergegeben, so zum Beispiel in einer Online-Präsentation.
Zum Hintergrund: Ehrenamtliche Betreuende übernehmen außerhalb einer Berufstätigkeit eine rechtliche Betreuung, in der Regel für ein Familienmitglied, eine befreundete Person, jemanden aus der Nachbarschaft oder für einen anderen nahen Menschen. Die Betreuung ist ein grundsätzlich unentgeltliches Ehrenamt. Es kann jedoch eine Aufwandspauschale beantragt werden. Rund 70 Prozent aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Davon wiederum sind etwa 85 Prozent Familienangehörige der betreuten Person.
Info: Wir haben das gesamte Programm für das zweite Halbjahr zusammengefasst.