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22.09.2022

So werden Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtssicher erstellt

Wer im Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall möchte, dass sein Wille geschieht, der muss sich heute darum kümmern. Wie das geht, erklärt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Recklinghausen e.V. am Dienstag, 27. September, 15.30 Uhr, in einem kostenlosen Vortrag zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ im Erich-Klausener-Haus an der Kemnastraße 7.

Wer im Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall möchte, dass sein Wille geschieht, der muss sich heute darum kümmern. Wie das geht, erklärt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Recklinghausen e.V. am Dienstag, 27. September, 15.30 Uhr, in einem kostenlosen Vortrag zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ im Erich-Klausener-Haus an der Kemnastraße 7.

SkF-Vorsorge-Experte Moritz Reinhardt (Foto) erläutert, wie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung rechtssicher aufgesetzt werden.

In einer Patientenverfügung können alle für sich bestimmen, wie sie ärztlich behandelt werden möchten, wenn sie sich selbst nicht äußern können. In einer Vorsorgevollmacht wird eine Person festgelegt, die die Angelegenheiten des Lebens wie Gesundheits- und Vermögensfragen regeln darf, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. 

Eine gute Vorsorgevollmacht aufzusetzen, sei wenig problematisch, weiß Reinhardt. „Hier gibt es sehr gute Formulare.“ Interessierte können entsprechende Vordrucke mitnehmen. Nach einem Vortrag beantwortet Reinhardt offene Fragen. Für persönliche Gespräche können Termine vereinbart werden.

INFO: Infoveranstaltung „Vorsorge“, Dienstag, 27. September, 15.30 Uhr, Erich-Klausener-Haus, Kemnastraße 7; Anmeldung unter Tel. 02361/ 48 59 80, Eintritt frei.

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