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27.09.2022

SkF-Betreuungsverein informiert auf dem Wochenmarkt

Wer am Samstag, 1. Oktober, den Wochenmarkt im Helene-Kuhlmann-Park besucht, kann sich auch Informationen zur rechtlichen Betreuung mitnehmen oder eine Vorlage für die eigene Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.

Obst und Fleisch direkt vom Bauern gibt es schon immer auf dem Wochenmarkt am Rathaus. Wer am Samstag, 1. Oktober, den Markt im Helene-Kuhlmann-Park besucht, kann sich auch Informationen zur rechtlichen Betreuung mitnehmen oder eine Vorlage für die eigene Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Der Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) Recklinghausen e.V. ist anlässlich der bundesweiten Aktionswoche der katholischen Betreuungsvereine vor Ort.

Ab 10 Uhr informieren die Fachleute des SkF rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie zur Betreuungsverfügung für die rechtliche Betreuung.
Eine rechtliche Betreuung ist notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Oft liegt eine psychische Erkrankung vor. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer regeln die Dinge für die betroffenen Menschen, zum Beispiel in gesundheitlichen oder finanziellen Angelegenheiten. Oder sie entscheiden gemeinsam mit der betreuten Person über ihren Aufenthaltsort. Wer eine Betreuung übernimmt, muss stets im Sinn der betreuten Personen handeln. Dabei wird sie vom Gericht überwacht. „Betreuung bedeutet nicht Entmündigung, Betreuung will Menschen helfen“, betont Wiebke Janssen vom SkF-Betreuungsverein.

Mit einer Vorsorgevollmacht erlaubt man einer Person die rechtliche Vertretung, wenn man zum Beispiel durch einen Unfall oder Krankheit handlungsunfähig wird. In einer Patientenverfügung können Menschen schriftlich ihren Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen. Dies geschieht für den Fall, dass man einmal selbst nicht mehr entscheiden kann.

Anlass für den SkF-Infostand auf dem Wochenmarkt ist die bundesweite Aktionswoche der katholischen Betreuungsvereine vom 26. September bis 1. Oktober unter dem Titel „Wir sind da – für noch mehr Selbstbestimmung“. Im Mittelpunkt steht die bevorstehende Reform des Betreuungsrechts zum Jahreswechsel. Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen wird deutlich gestärkt („Unterstützen vor Vertreten“). Insgesamt soll die Qualität der rechtlichen Betreuung deutlich verbessert werden – insbesondere in der Anwendungspraxis.

Der SkF-Betreuungsverein erfüllt in Recklinghausen drei Aufgaben. Mitarbeitende übernehmen selbst rechtliche Betreuungen für Menschen, die aufgrund von geistigen und körperlichen Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder seelischen Behinderungen diese Hilfe benötigen. Sie informieren aber auch wie an diesem Samstag über rechtliche Betreuungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Schließlich beraten sie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern und bieten ihnen Fortbildungen an. Für hilfsbedürftige Menschen ohne Angehörige sucht der SkF zudem engagierte Menschen, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen möchten.

Kontakt: Tel. 02361/ 48 598-0
E-Mail: info@skf-recklinghausen.de
Mehr Infos: www.skf-recklinghausen.de

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