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03.12.2024

SkF berät: So wird für den Fall der Fälle eine Vertrauensperson festgelegt

Es kann jeden Menschen treffen: Nach zum Beispiel einem Unfall oder einer Erkrankung können auf einmal wichtige persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden.

Gut, wenn man dann eine Vorsorgevollmacht hat.

In einer Vorsorgevollmacht wird für diese Fälle eine Vertrauensperson festgelegt. Wie sie eingerichtet wird, kann in der „Offenen Beratung Vorsorgevollmacht“ des Betreuungsvereins im Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Recklinghausen e.V. erfragt werden.

Sie findet letztmalig in diesem Jahr am Mittwoch, 11. Dezember, 8.30 bis 10.30 Uhr, in der SkF-Geschäftsstelle, Kemnastraße 7, statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, es ist aber Wartezeit einzuplanen. In der Beratung können Ausfüllhilfen und Broschüren mitgenommen werden.

Kontakt:

Lisa-Marie Jähde
Tel. 02361/ 485980
E-Mail betreuungsverein@skf-recklinghausen.de

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