Betreuungsverein
Volljährigen Frauen und Männern, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr alleine erledigen können, wird durch das Amtsgericht eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt.
Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, die Interessen und Wünsche eines Menschen zu vertreten, wenn dieser sie selbst nicht (mehr) wahrnehmen kann. Die rechtliche Betreuung kann sich auf Vermögensfragen, gesundheitliche Entscheidungen oder Behördenangelegenheiten beziehen. Die rechtliche Betreuung wurde 1992 reformiert und ersetzt die bis dahin geltende Vormundschaft für Volljährige.
ZUM VIDEO: Der Betreuungsgerichtstag hat Profis, Ehrenamtliche und Menschen mit Betreuungserfahrung zur Betreuungsrechtsreform befragt. Der Film wurde zur Eröffnung des 18. Bundes-Betreuungsgerichtstags erstellt und thematisierte drei Fragen:
- Wie beschreiben Sie Rechtliche Betreuung in drei Worten?
- Worin sehen Sie die größten Chancen der Reform 2023?“
- Was wird für Betreute besser?
Eine Betreuerin / ein Betreuer nimmt die zu betreuende Person mit ihren Wünschen und Lebensvorstellungen wahr und unterstützt sie in ihrer selbstbestimmten Lebensführung, soweit dies möglich ist. Deshalb ist der persönliche Kontakt im Rahmen der rechtlichen Betreuung besonders wichtig.
Der SkF betreut Menschen, die aufgrund von geistigen und körperlichen Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder seelischen Behinderungen auf eine rechtliche Betreuung angewiesen sind.
Wir bieten
- Führung gesetzlicher Betreuungen
- Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern
- offene Sprechstunde zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung an jedem ersten und dritten Dienstag im Monat, 13:00 bis 15:30 Uhr
In unserer Arbeit legen wir Wert auf eine gemeindenahe und individuelle Betreuung in enger Zusammenarbeit mit örtlichen sozialen Diensten und Einrichtungen.
Ehrenamtliche BetreuUNG
Eine ehrenamtliche Betreuung ist eine rechtliche Betreuung außerhalb einer Berufstätigkeit. Sie ist ein grundsätzlich unentgeltlich. Vielfach werden Betreuungen übernommen für Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen. Teilweise übernehmen Menschen diesen Dienst für Personen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten. Rund 70 Prozent aller Betreuungen werden von Ehrenamtlichen geführt.
Wenn Sie ein Mensch sind, der
- auf andere Menschen zugehen kann und sie als Persönlichkeit ernst nimmt
- bereit ist, ihm mit Einfühlungsvermögen, Offenheit und Toleranz zu begegnen
- seine Lebenserfahrungen und sein Wissen sinnvoll einsetzen möchte
- Mut zur Verantwortung hat und sich sozial engagieren möchte
dann finden Sie in der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung eine interessante und vielfältige Aufgabe.
Die Termine des Betreuungsverein für das zweite Halbjahr 2023 haben wir in einer Übesicht im Download-Bereich veröffentlicht.
- Antworten auf Fragen zur Vorsorgevollmacht gibt es in der Offenen Beratung: Vorsorgevollmacht am Dienstag, 8. August, 16.30 bis 18.30 Uhr, im SkF-Stadtteilbüro Süd, Am Neumarkt 33. Anmeldung nicht erforderlich.
- Eine Basisschulung als Einführung in das Betreuungsrecht für neu bestellte ehrenamtliche Betreuende findet am Donnerstag, 7. September, 10 bis 12 Uhr, in der SkF-Geschäftsstelle, Kemnastraße 7,statt. Anmeldung erforderlich!