Rechtliche Betreuung
Was ist eine rechtliche Betreuung und wie läuft sie ab?
Volljährige Frauen und Männer, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung nicht mehr alleine erledigen können, bekommen durch das Amtsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite gestellt.
Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, die Interessen und Wünsche eines Menschen zu vertreten, wenn dieser sie selbst nicht (mehr) wahrnehmen kann. Der/Die vom Gericht bestellte Betreuer*in handelt im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise. Hierdurch sollen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die betreute Person ein möglichst selbständiges Leben führen kann. Die Wünsche und Fähigkeiten stehen hierbei im Mittelpunkt. Deshalb ist der persönliche Kontakt im Rahmen der rechtlichen Betreuung besonders wichtig.
Betreute Personen werden durch eine rechtliche Betreuung nicht entmündigt!
Wie bekomme ich eine rechtliche Betreuung?
Ein Antrag auf Einrichtung einer Betreuung kann durch die betroffene Person eigenständig oder durch Personen im Umfeld des/der Betroffenen (z.B. Ärzt*innen, Angehörige etc.) schriftlich oder mündlich beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
Hilfreich ist die direkte Einreichung eines ärztlichen Attestes, aus dem die Notwendigkeit der Betreuung hervorgeht. Im nächsten Schritt wird die Betreuungsbehörde der zuständigen Stadt mit der Erstellung eines Sozialberichtes beauftragt.
Hierbei wird der notwendige Hilfebedarf festgestellt und ob es im Familien- und Freundeskreis potentiell mögliche ehrenamtliche Betreuer*innen gibt. Ehrenamtliche Personen haben stets Vorrang vor der Bestellung eines/r beruflichen Betreuers/in oder eines/r Vereinsbetreuers/in.
Als letzter Schritt findet die gerichtliche Anhörung der betroffenen Person statt.
Wer betreut mich?
- Ehrenamtliche Betreuer*innen: Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder Personen die ein verantwortungsvolles Ehrenamt übernehmen möchten
- Vereinsbetreuer*innen: Mitarbeitende eines Betreuungsvereins
- Berufsbetreuer*innen: Rechtsanwälte*innen, Sozialarbeiter*innen
Aufgaben einer Betreuung
Ein rechtliche/r Betreuer*in vertritt und unterstützt die betroffene Person im Rahmen seiner/ihrer vom Amtsgericht übertragenen Aufgabenkreise.
Hierbei können beispielsweise folgende Aufgabenkreise übertragen werden:
- Vermögensangelegenheiten
- Gesundheitssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Heimangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern






