Vormundschaften
Auf Bestellung und unter Aufsicht und Kontrolle des Familiengerichtes,
finanziert mit Vergütungspauschalen nach VBVG und Mitteln aus ProTego
Die Vormundschaft beinhaltet die gesamte gesetzliche Vertretung Minderjähriger, wenn diese nicht unter elterlicher Sorge stehen (Eltern verstorben, inhaftiert, im Ausland wohnend oder mit unbekanntem Aufenthaltsort) oder wenn die elterliche Sorge durch das Familiengericht entzogen oder eingeschränkt wurde.
Bei einer Pflegschaft werden den Eltern nur Teilbereiche der elterlichen Sorge entzogen, zum Beispiel die Aufenthaltsbestimmung (die Entscheidung, wo das Kind lebt), die Gesundheitsfürsorge (Klärung aller medizinischen und therapeutischen Fragen) oder die Sorge für schulische Angelegenheiten.
Wir bieten:
- Informationen zu Fragen der Vormundschaft und Pflegschaft
- Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Einzelvormündern / -pflegern
- Führung von Vormundschaften und Pflegschaften durch Berufsvormund oder -pfleger
- Begleitung der Kinder und Jugendlichen bis zum Eintritt in die Volljährigkeit
- regelmäßigen und engen Kontakt zwischen Vormund / Pfleger und den ihm anvertrauten jungen Menschen
Wir arbeiten zusammen:
- mit den Eltern
- mit dem Jugendamt und anderen Behörden
- mit Kindergärten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen
- mit dem Pflegekinderdienst
- mit Trägern von stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung
- mit dem Familiengericht
- mit medizinischen Einrichtungen