Kinderschutzfachkraft

Mit der Einführung des § 8a SGB VIII wurde 2005 die „insoweit erfahrene Fachkraft“ als neuer Akteur im Kinderschutz geschaffen, die von den Fachkräften bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden soll. Die Kinderschutzfachkraft übernimmt hierbei beratende und prozessbegleitende Aufgaben.

In unserem Verband ist n.n. als Kinderschutzfachkraft für Sie unter der Telefonnummer 02361 48598-xx erreichbar. Termine nach Vereinbarung.

Es sind keine Mitarbeiter angegeben.
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