Präventionsfachkraft
gegen sexualisierte Gewalt

Nach § 12 der Präventionsordnung benennen wir als kirchlicher Rechtsträger eine Präventionsfachkraft.

 

Unsere Präventionsfachkraft ...

  • ist Ansprechpartnerin für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt
  • kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen und kann über interne und
    externe Beratungsstellen informieren
  • unterstützt unseren Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung des
    Institutionellen Schutzkonzeptes
  • bemüht sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien
    unserer Rechtsträger
  • berät uns bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und -Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und trägt mit Sorge dafür, dass qualifizierte Personen zum Einsatz kommen
  • ist Kontaktperson vor Ort für die Präventionsbeauftragte des Bistum Münster und gibt Fort- und Weiterbildungsbedarfe an diese weiter

 

Das Institutionelle Schutzkonzept des SkF Recklinghausen finden sie hier.

In unserem Verband ist n.n. als Präventionsfachkraft für Sie unter der Telefonnummer 02361 48598-xx erreichbar. Termine nach Vereinbarung.

Es sind keine Mitarbeiter angegeben.
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