Stadtteilmanagement Süd
Das Stadtteilbüro am Neumarkt in Recklinghausen Süd ist ein Treff- und Anlaufpunkt für alle Bürger:innen des Stadtteils. Hier findet sich auch das Büro für das Stadtteilmanagement Süd (SMS).
Gemeinsam in Süd - unsere regelmäßigen Angebote
Der Mittagstreff im SkF-Stadtteilbüro Süd, Am Neumarkt 33, öffnet montags bis donnerstags. Hier können Kontakte geknüpft werden, Menschen mit geringem Einkommen essen vergünstigt für einen Euro. Alle anderen Besucher zahlen für eine Mahlzeit 3,50 Euro.
Auch das Café Süd ist im SkF-Stadtteilbüro Süd beheimatet. Es öffnet alle zwei Wochen dienstags von 14 bis 16 Uhr – immer in den ungeraden Wochen.
Seit 2023 gibt es auch das Spiele-Café. Es findet immer mittwochs von 14 bis 16 Uhr statt – immer in den geraden Wochen.
Die Medizinische Hilfe Am Neumarkt versorgt Menschen kostenlos und auf Wunsch anonym - jeden Donnerstag von 17.30 bis 18.30 Uhr.
Was macht das Stadtteilmanagement?
Ziel des Stadtteilmanagements ist die Stärkung der Strukturen und Netzwerke vor Ort sowie des nachbarschaftlichen Miteinanders.
Unsere Aufgaben sind:
- Initiierung von stadtteilbezogenen Projekten
- Vernetzung der Bürger*innen und Aufbau ehrenamtlicher Strukturen
- Vermittlung und Ausbau von Unterstützungs- und Beratungsangeboten
- Stärkung der Ressourcen und Aktivierung der Potenziale vor Ort
- Räume schaffen für Begegnung und kreative Ideen, Unterstützung bei der Umsetzung
Helfen Sie mit, unseren Stadtteil so zu gestalten, dass sich alle Bürger*innen hier wohl fühlen können.
Das Stadtteilmanagement Süd wird unterstützt duch die Stiftung "Dein Zuhause hilft", eine Initiative der LEG-Immobilien-Gruppe. Der SkF sagt herzlichen Dank!
Verfügungsfonds unterstützt bürgerschaftliches Engagement in Süd
Um bürgeschaftliches Engagement und vorhandenen Strukturen zu stärken, stellt die Stadt Recklinghausen ab sofort jährlich einen Verfügungsfonds für bürgergetragene Projekte zur Verfügung.
Sowohl Privatpersonen als auch Institutionen in Süd haben die Möglichkeit, Projektanträge zu stellen. Der Verfügungsfonds dient der Unterstützung von vorhandenem und der Aktivierung zusätzlichem bürgerschaftlichen Engagement innerhalb des Stadtteils durch das Stadtteilmanagement.
Die Anträge gibt es im SkF-Stadtteilbüro Süd, Am Neumarkt 33, und online. Die ausgefüllten Anträge gehen an
- per Post an Fachbereich Soziales und Wohnen, Miriam Fröhlich, Stadthaus A, Raum 2.09.1 oder
- per E-Mail an miriam.froehlich(at)recklinghausen.de.
Einsendeschluss für alle Anträge ist am Freitag, 31. März.
Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft eine Jury. Diese setzt sich aus Miriam Fröhlich, Abteilungsleiterin Soziales, Birgit Sinhuber-Schotte, Abteilungsleiterin Stadtentwicklungsplanung, der Stadtteilmanagerin Sybille Averdung und zwei Vertreter*innen des Ausschusses für soziale Gerechtigkeit und Demografie, Ayse Batirlik und Hans Knoblauch, zusammen
Die Fördermaßnahme muss mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Die Maßnahme
- geht auf eine bürgerschaftliche Initiative zurück,
- fördert vorhandenes oder aktiviert zusätzliches bürgerschaftliches Engagement
- fördert die Kommunikation und das gesellschaftliche Miteinander (insbesondere stabile Nachbarschaften und nachbarschaftliche Beziehungen),
- erreicht einen großen Teil der Bevölkerung im Stadtteil,
- erreicht besonders benachteiligte Gruppen,
- hat eine positive Wirkung auf das gesamte Programmgebiet,
- fördert die Integration und/oder das interkulturelle Zusammenleben,
- fördert die lokale Ökonomie,
- verbessert das Wohnumfeld oder dient der Gestaltung des öffentlichen Raums,
- eröffnet neue Spielräume oder stärkt die Freizeit- und Aufenthaltsfunktion,
- steigert die Identifikation der Bewohner:innen mit ihrem Stadtteil und ihre Verantwortung für den Stadtteil,
- führt zu einer Imageverbesserung des Stadtteils,
- trägt zur Etablierung und Verstetigung selbsttragender und selbstorganisierter Strukturen vor Ort bei,
- hat eine nachhaltige Wirkung oder stärkt das Verständnis und die Einbindung der Anwohner:innen in den Prozess der Stadterneuerung.
Nicht förderfähig sind außerdem Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden, mit denen bereits vor der Antragsstellung bzw. vor dem Förderentscheid begonnen worden ist und solche, die rein investiv sind. Darüber hinaus können laufende Personalkosten, laufende Betriebs- und Sachkosten und jegliche Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, nicht gefördert werden.